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Preisliste

ERLÄUTERUNGEN ZUM HEIMENTGELT:

Das Heimentgelt besteht aus drei Teilen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen
unterworfen sind:

PFLEGEVERGÜTUNG

Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad, in den der/die Bewohner:in vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingestuft wurde. Sie wird zu einem Teil
von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen. Der verbleibende
Anteil der Pflegevergütung ist vom Bewohner als Eigenanteil zu übernehmen. Durch die
Pflegevergütung werden neben Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und
Betreuungspersonals und die Auszubildenden finanziert.

UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG

Im Heimentgelt enthalten sind vier Mahlzeiten tägl. sowie Zwischenmahlzeiten, nach Bedarf,
Kaffee, Tee, Mineralwasser, Saft; Zimmerreinigung; Bettwäsche und Handtücher werden
gestellt; persönliche Wäsche wird gewaschen.
Diese Kosten werden von dem Bewohner getragen. Ist dieser bzw. sind die Angehörigen
aufgrund der finanziellen Verhältnisse hierzu nicht in der Lage, übernimmt das Sozialamt
auf Antrag die Kosten.
Erläuterung

INVESTITIONSKOSTENANTEIL

Diese Kosten werden, analog den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ebenfalls von dem
Bewohner getragen bzw. von den zuständigen Sozialbehörden. Sie ergeben sich aus den
Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung, Instandhaltungskosten, Miet- und
Leasingkosten sowie Zinsen.

ZUSATZ- UND SONDERLEISTUNGEN

Kurzzeit- und Verhinderungspflegesatz:

Die Beteiligung an der Pflegevergütung seitens der Pflegekasse liegt für die Kurzzeitpflege
bei maximal 1774,00 € pro Kalenderjahr, für die Verhinderungspflege bei maximal 1612,00 € pro
Kalenderjahr.


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